Haus- & Badeordnung
Allgemeines
Die Bade- und Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Freibad.
Die Bade- und Hausordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiederläuft.
Behälter aus Glas, Flaschen und Dosen usw. dürfen im Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
Das Personal des Bads übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Bade- und Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Wünsche, Anregungen oder Beschwerden nimmt das Personal oder die Leitung des Fördervereins entgegen.
Fundgegenstände sind an das Badpersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.
Öffnungszeiten und Zutritt
Die Öffnungszeiten und der Einlass werden öffentlich bekanntgemacht.
Die Leitung des Fördervereins kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
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- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
- Personen die Tiere mit sich führen.
- Personen mit anstoßerregenden Krankheiten.
- Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit sorgeberechtigter Begleitperson gestattet.
Haftung
Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Sport und Spielgeräte oder Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das. Bad und seine Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung oder des Parkplatzes eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
Besondere Bestimmungen für Freibäder
Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist untersagt.
Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen sowie Ball- und Fangspielen sind nicht gestattet. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und Geräte – nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.
Badesachen sind nach europäischem Standard zu tragen.
Ausnahmen
Die Bade- und Hausordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen und für Vereine können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne das es einer besonderen Aufhebung der Ordnung bedarf.
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 01. Mai 2009 in Kraft.